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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
Datum: 6. Dezember 2023 um 11:12:08 +01:00
Betreff: In Sachen 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA /// In Sachen
WDR-Berichterstattung
An: service@fc-koeln.de
Cc: bverfg@bundesverfassungsgericht.de,
poststelle@generalbundesanwalt.de,
poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de,
poststelle@olg-koeln.nrw.de, info@dfb.de,
impressum@telekom.de, info@gaffel.de, verkauf@frueh.de,
kontakt@reissdorf.de, Festkomitee Kölner Karneval
<redaktion@koelnerkarneval.de>, GKS - Gemeinschaft Kölner
Schausteller eG. <gkseg@t-online.de>,
kontakt@fritz-schramma.de, info@henriettereker.de,
olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de,
stadtverwaltung@stadt-koeln.de, post@dbb.de,
poststelle@hspv.nrw.de, hochschule@dhpol.de,
poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de,
kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de,
gdp-bund-berlin@gdp.de, gdp-pressestelle@gdp.de,
bpolp@polizei.bund.de,
bpold.sanktaugustin.oea@polizei.bund.de,
info@giordano-bruno-stiftung.de, martine.gruemmer@lvr.de,
post@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de,
info@policum.berlin, mail@bundestag.de,
bundesrat@bundesrat.de, olaf.scholz@hamburg.de,
generalstaatsanwaltschaft-hamburg@sta.justiz.hamburg.de,
poststelle@bk.bund.de, pressestelle@bka.bund.de,
bfvinfo@verfassungsschutz.de, nancy.faeser@spd-schwalbach.de,
poststelle@bmi.bund.de, poststelle@bmj.bund.de,
marco.buschmann@bundestag.de,
christian.lindner@bmf.bund.de, robert.habeck@bundestag.de,
info@bmwk.bund.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de,
redaktion@wdr.de, susanne.wieseler@t-online.de,
redaktionbweingang@bundeswehr.org,
commissionerhr.communication@coe.int,
webmaster.legal@coe.int, service@wdr6.eu
Guten Morgen ///
Der 1. FC Köln hat sich angeblich zu Wort gemeldet:
Spacken.info/mp4/Lokalzeit-aus-Koeln-2023-12-05-19-30-FC.mp4
Den Vertretern der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wird im Rahmen
der angedeuteten Fürsorgepflicht nahegelegt, gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen sämtliche Vermögenswerte der 1. FC
Köln GmbH & Co. KGaA bis zum 10.12.2023 (Tag der
Menschenrechte) auf meine Wenigkeit zu überschreiben ...
Sollten die staatsfeindlich agierenden Verantwortlichen der
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA endlich Recht & Ordnung
beherzigen, gehen sie und ihre Vorgänger zivilrechtlich
straffrei aus ...
Was bei Einsicht strafrechtlich passiert, vermag ich nicht zu
beurteilen ...
Bei weiterer verfassungsfeindlicher Uneinsichtigkeit werde
ich gemäß § 81 StGB Mindestrafen von 10 Jahren fordern, bzw.
meinen verfassungsgemäßen Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG) in
Verbindung mit § 32 StGB (Notwehr) intensivieren ...
Die Herrschaften Fritz "Fritzchen" Schramma (CDU) und die u.
a. von ihm geförderte Mega-Kriminelle Henriette Reker
(angeblich parteilos, jedoch basierend auf Wahlmanipulationen
unterstützt von der CDU, den Grünen, der FDP und den "Freien
Wählern") bleiben von der angestrebten Vereinbarung
ausgeschlossen, bzw. dürfen sich wie Jürgen Roters (SPD)
wegen Hochverrat gegen den Bund im Sinne des § 81 StGB
verantworten ...
Den Verantwortlichen der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA und |
oder den WDR-Berichterstattern wird nahegelegt, die Fans |
Spieler | Öffentlichkeit über den Sachverhalt in Kenntnis zu
setzen ...
Für die Vertreter vom WDR:
Der 1. FC Köln kann nicht sprechen ..
Welche natürliche Person hat sich zu Wort gemeldet ???
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang
Spacken.info/Recht
....
Spacken.info/mp4/Lokalzeit-aus-Koeln-2020-12-03-Alexander-Wehrle-FC-Koeln-GmbH.mp4 möchte ich besonders hervorheben ...
Das als Anlage gesendete
verfassungsfeindliche
Impressum der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA bitte ich sehr
zeitnah endlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu
gestalten, wenn man nicht weiter den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen möchte, bzw. die
auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
beruhende verfassungsmäßige Ordnung ändern will ...
In diesem Sinne verbleibe ich als Widerstandsberechtiger
gemäß Art. 20 Abs. 4 GG in Verbindung mit § 32 StGB (Notwehr)
...
Mit verfassungsgemäßen Grüßen aus dem Regierungsbezirk Köln
Ingo Lanzerath |
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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: 1. FC Köln <noreply@fc-koeln.de>
Datum: 6. Dezember 2023 um 11:12:26 +01:00
Betreff: Deine Nachricht an den 1. FC Köln
An: il@wdr6.eu
Lieber FC-Fan,
vielen Dank für deine Nachricht und dein Interesse am 1. FC
Köln.
Wir kümmern uns darum und bemühen uns um eine
schnellstmögliche Rückmeldung. Bei weiteren Fragen ist auch
unsere Hotline montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 18 Uhr
und samstags zwischen 10 Uhr und 13 Uhr unter +49 221 99 1948
0 (zum Ortstarif) erreichbar. An Spieltagen erreichst du uns
ab fünf Stunden vor Anpfiff bis zum Spielbeginn.
Kennst du schon unsere digitale Serviceassistentin ?Et
Lisbätt�? Sie steht dir 24/7 bei vielen Fragen rund um den FC
ganz ohne Wartezeiten zur Verfügung. Wahrscheinlich ist auch
die Antwort auf deine Frage dabei. Schau doch mal
hier.
Weitere Informationen und News zum 1. FC Köln findest du auf
fc.de.
Herzliche Grüße aus dem Geißbockheim
Dein Service-Team des 1. FC Köln
T
+49 221 99 1948 0
1. FC Köln GmbH & Co.
KGaA
RheinEnergieSportpark
Franz-Kremer-Allee 1-3 / 50937 Köln
Amtsgericht Köln, HRB 37030
Geschäftsführung: Dr. Christian Keller, Markus Rejek, Philipp
Türoff
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Lionel Souque
Komplementärin: 1. FC Köln Verwaltungs
GmbH, Franz-Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln, Amtsgericht Köln,
HRB 36162
Diese
E-Mail und etwaige Anhänge sind vertraulich. Sollte Ihnen die
E-Mail irrtümlich zugesandt worden sein, bitten wir Sie,
uns unverzüglich zu benachrichtigen und die E-Mail nebst
etwaigen Anhängen zu löschen.
This email and any attachments are confidential. If you are
not the intended recipient please notify us immediately
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Der
#effzeh
setzt sich mit „LEBE wie du bist“ für Meinungsfreiheit,
Akzeptanz, Vielfalt und Gleichberechtigung und gegen
Diskriminierung und Ausgrenzung ein. Dieses Engagement wird
um die Aktion
#blievfair
gegen Hate Speech im Netz erweitert. |
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§ 226 BGB
Schikaneverbot |
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Die
Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur
den Zweck haben kann, einem anderen Schaden
zuzufügen. |
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Aktuell |
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Die Justizvertreter werden auch an
dieser Stelle aufgefordert, endlich Recht und Ordnung
verfassungsgemäß zu beherzigen ...
Bis dahin wird gemäß Art. 20 Abs. 4 GG in Verbindung mit
den §§ 32- 34 StGB Widerstand geleistet !!! |
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Die "Rechtsanwälte" (Straftäter) der
menschenverachtenden
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
(Weiche Waffe): |
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Dietmar
Artzinger-Bolten (verstorben) |
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Dr.
Daniel Thoma |
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Prof.
Dr. Gordian N. Hasselblatt |
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Justizministerium des Landes
NRW |
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Die Staatsanwaltschaft
hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur
Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Aus dieser
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch, daß sie
selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein vom Gericht am
Ende der Hauptverhandlung verkündetes Urteil ein
Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es zuungunsten der
Angeklagten - einzulegen ist. |
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Vorwort zum Grundgesetz
"Insbesondere ist es
Sache aller Gerichte, den Schutz im Einzelfall
sicherzustellen."
"Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit
aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides
verlieren.“
"Denn Gleichgültigkeit und Passivität in Fragen der
Menschen- und Freiheitsrechte sind Kennzeichen einer
Diktatur." |
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Grundgesetz |
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§ 226 BGB
Schikaneverbot |
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Die
Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur
den Zweck haben kann, einem anderen Schaden
zuzufügen. |
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§ 226 BGB
Schikaneverbot |
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Die
Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur
den Zweck haben kann, einem anderen Schaden
zuzufügen. |
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Prof.
Dr. Gordian N. Hasselblatt |
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§ 226 BGB
Schikaneverbot |
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Die
Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur
den Zweck haben kann, einem anderen Schaden
zuzufügen. |
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Fighting for the truth in mind ...
Fighting for the (Pleasure-) Dom ...
This is where we going to start ...
Braveheart |
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§ 226 BGB
Schikaneverbot |
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Die
Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur
den Zweck haben kann, einem anderen Schaden
zuzufügen. |
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§
32 Strafgesetzbuch BRD
Notwehr
(1)
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig.
(2)
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33
Strafgesetzbuch BRD
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder
Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34
Strafgesetzbuch BRD
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib,
Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die
Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,
wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der
betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das
geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt
jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr
abzuwenden.
§ 35
Strafgesetzbuch BRD
Entschuldigender Notstand
(1)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib
oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem
Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt
ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen,
namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem
besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr
hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn
der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr
hinzunehmen hatte.
(2)
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach
Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den
Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern. |
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