60 Jahre Bundesliga - Titel,
Tore, tausend Träume |
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Fußball und Bier - Wo
Geld und Alkohol fließen |
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DFB-Slogan: Keine Macht den
Drogen |
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Der Rausch |
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Kölsch |
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§ 1
Kölsch-Konvention | Herkunftsbezeichnung
(1) Die Bezeichnung "Kölsch" ist eine qualifizierte
geographische Herkunftsbezeichnung.
(2) Die Bezeichnung "Kölsch" darf nur für nach dem
Reinheitsgebot hergestelltes helles, hochvergorenes,
hopfenbetontes, blankes obergäriges Vollbier verwendet
werden, das innerhalb des Herkunftsbereichs von "Kölsch"
hergestellt wird und dem dort herkömmlich und unter der
Bezeichnung "Kölsch" hergestellten und vertriebenen
obergärigen Bier entspricht. Der Herkunftsbereich von Kölsch
ist das Stadtgebiet von Köln. Zum Herkunftsbereich gehören
darüber hinaus diejenigen Brauereien außerhalb des
Stadtgebiets von Köln, die an der Bezeichnung "Kölsch"
bereits vor Inkrafttreten dieser Wettbewerbsregeln einen
wertvollen Besitzstand erworben hatten. |
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Kölsch |
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Kultur |
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Kultur |
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